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Hilfsmöglichkeiten Sozialer Arbeit im Rahmen rechtlicher Betreuung für Menschen mit einer Demenzerkrankung

Hausarbeit im Seminar: Chronisch Kranke und Behinderte als KlientInnen Sozialer Arbeit

Sommersemester 2006, Ev. Fachhochschule Hannover

Erstprüferin. Prof. Dr. phil. Wiebke Amman, Zweitprüferin: Prof. Dr. med. Carla Rosendahl

Note: Sehr gut (1)

Inhaltsverzeichnis

1      Einleitung.. 3

1.1        Meine Motivation. 4

1.2        Gesellschaftliche Relevanz und Bedeutung für die Soziale Arbeit 4

1.3        Gliederung der Arbeit 4

1.4        Vorbemerkung. 5

2      Demenzielle Erkrankungen.. 6

2.1        Was versteht man unter Demenz?. 6

2.2        Äthiologie (Ursachen) der Demenz: 6

2.3        Prävalenz der Demenz. 8

2.3.1      Inzidenz von Demenzerkrankungen. 9

2.3.2      Alzheimer-Krankheit: 9

2.3.3      Risikofaktoren. 9

2.3.4      Pathologie und Pathophysiologie der Alzheimer-Demenz. 10

2.4        Diagnose von Demenzen. 12

2.4.1      Diagnose der Alzheimer Demenz. 12

2.4.2      Diagnostische Instrumente. 13

2.5        Soziale Auswirkungen der Alzheimer-Erkrankung- Beziehungsprobleme. 14

2.6        Zwischenbilanz. 16

3      Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung   17

3.1        Therapiemöglichkeiten bei demenziellen Erkrankungen. 17

3.1.1      Medikamentöse Therapie. 17

3.1.2      Nicht-medikamentöse Therapie. 18

3.1.2.1      Verhaltenstherapie. 18

3.1.2.2      Hinweise zu kognitivem Training. 19

3.1.2.3      Realitätsorientierungstraining (ROT) 19

3.1.2.4        Sinnesorientierte Verfahren. 20

3.1.2.5      Soziotherapeutische Maßnahmen. 20

3.2        Aufgabenbereiche für Sozialarbeiterinnen. 22

3.3        Rahmenbedingungen der finanziellen und rechtlichen Hilfen für Menschen mit Demenz. 24

3.3.1      Struktur der Leistungszuständigkeiten – Prinzipien des Systems sozialer Sicherung. 24

3.3.2      Gesetzliche Krankenversicherung. 25

3.3.2.1      Zuzahlungen. 25

3.3.3      Pflegeversicherung. 26

3.3.4      Hilfe zur Pflege nach SGB XII 27

3.3.5      Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz. 27

3.3.6      Schwerbehindertenausweis. 28

4      Betreuungsrecht.. 29

4.1        Geschichtlicher Überblick – vom Vormundschaftsrecht bis zum 2. BtÄndG.. 29

4.1.1      Das „neue“ Betreuungsrecht 30

4.1.1.1      Wesentliche Änderungen der Reform von 1992. 31

4.1.2      Reform des Betreuungsrechts 1998. 31

4.1.3      2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG), Juli 2005. 31

4.1.3.1      Neuregelungen und Ziele des 2. BtÄndG: 32

4.2        Zahlen und Fakten. 34

4.2.1      Anstieg der Betreuungszahlen. 34

4.2.2      Wer führt Betreuungen?. 35

4.2.3      Betreuungen im Alter und bei Demenz. 36

4.3        Rechtsgrundlagen. 37

4.4        Begriff der Betreuung. 37

4.5        Wichtige Grundsätze des Betreuungsrechts. 37

4.6        Führen einer Betreuung – gesetzliche Grundlagen und Handlungsmaßstäbe. 38

4.6.1      Fallbeispiel: 38

4.6.2      Verfahrensvorschriften. 39

4.6.2.1      Zuständiges Gericht, Einleitung des Verfahrens § 65 FGG.. 39

4.6.2.2      Persönliche Anhörung § 68 FGG.. 40

4.6.2.3      Mitwirkungspflichten § 68 FGG.. 40

4.6.2.4      Verfahrensfähigkeit 40

4.6.2.5      Gutachten eines Sachverständigen § 68b FGG.. 40

4.6.2.6      Verfahrenspfleger- und Bevollmächtigter § 67 FGG.. 41

4.6.2.7      Beteiligung Dritter § 68a FGG.. 42

4.6.2.8      Bekanntmachung und Wirksamwerden der Entscheidung § 69a FGG.. 42

4.6.2.9      Einstweilige Anordnungen § 69 f und § 70 h FGG.. 42

4.6.3      Vorraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung. 43

4.6.4      Aufgabenkreise. 44

4.6.4.1      Vermögenssorge. 45

4.6.4.2      Wohnungsangelegenheiten. 46

4.6.4.3      Aufenthaltsbestimmungsrecht 46

4.6.4.4      Gesundheitssorge. 47

4.6.5      Auswahl des Betreuers §1897 BGB/§ 1900 BGB.. 48

4.6.6      Bestellung des Betreuers. 49

4.6.7      Aufgaben des Betreuers – Rechtliche Vertretung in den Aufgabenkreisen. 50

4.6.8      Maßgaben für das Handeln der Betreuerin. 50

4.6.8.1      Wohl des Betreuten. 51

4.6.8.2      Wünsche und Vorstellungen des Betreuten. 51

4.6.8.3      Grenzen von Wünschen – Eigenschädigungsverbot 51

4.6.8.4      Besprechungspflicht § 1901 Abs. 3. 52

4.6.8.5      Rehabilitationsauftrag § 1901 Abs. 4 BGB.. 53

4.6.8.6      Betreuungsplan 1901, Abs. 4 BGB.. 53

4.6.8.7      Mitteilungspflichten/Erweiterung oder Einschränkung der Betreuung § 1901 Abs. 5 BGB.. 53

4.6.8.8      Haftung. 54

4.6.8.9      Genehmigungspflichtige Geschäfte. 54

4.6.9      Kooperation mit Angehörigen. 55

4.7        Zusammenfassung Betreuungsrecht 55

5      Handlungsmöglichkeiten Sozialer Arbeit bei der (rechtlichen) Betreuung demenzkranker Menschen.. 57

5.1        Aufgaben Sozialer Arbeit 57

5.2        Besonderheiten Sozialer Arbeit in der Betreuungsarbeit 58

5.3        Strukturelle Merkmale Sozialer Arbeit 58

5.4        Ressourcenorientierung. 59

5.4.1      Empowerment 59

5.4.1.1      Erschließen von Ressourcen. 60

5.4.1.2      Definition von Ressourcen. 60

5.4.1.3      Kritische Bewertung des Empowerment und Nutzen für die Arbeit mit Menschen mit Demenz. 62

5.5        Case Management 62

5.5.1      Leitideen des Case Managements. 63

5.5.2      Phasenmodell des Case Managements. 64

5.5.2.1      Phase 1: Kontaktaufnahme (Engagement) 65

5.5.2.2      Phase 2: Einschätzung (Assessment) 66

5.5.2.3      Phase 3: Ermittlung des Hilfebedarfs und Entwurf der Unterstützung. 67

5.5.2.4      Phase 4: Hilfeplanung. 68

5.5.2.5      Phase 5: Controlling. 69

5.5.2.6      Phase 6: Auswertung (Evaluation) und Beendigung (Disengagement) 69

5.6        Bewertung der Sozialen Arbeit im Bereich rechtlicher Betreuung. 70

6      Zusammenfassung und Fazit.. 71

Literaturverzeichnis.. 74


 1         Einleitung

Dieses Gedicht drückt einige Probleme und Bedürfnisse von Menschen mit Demenz aus, und kann als erster Hinweis, für diejenigen, die mit diesen Menschen zu tun haben hilfreich sein: Angehörige, Sozialarbeiterinnen, rechtliche Betreuer, Pflegekräfte, Nachbarn, Seelsorger, Ärzte und viele andere. 

Wenn ich einmal dement werde….

 

„Wenn ich einmal dement werde...

Soll mein Leben einfach und überschaubar sein. Es soll so sein, dass ich jeden Tag das gleiche mache jeden Tag zur gleichen Zeit.

Wenn ich einmal dement werde...

Musst Du ruhig zu mir sprechen, damit ich keine Angst bekomme und nicht das Gefühl entsteht, dass Du böse mit mir bist. Du sollst mir immer erklären, was Du tust.

Wenn ich einmal dement werde...

Kann ich vielleicht nicht mehr mit Messer und Gabel essen, aber bestimmt sehr gut mit den Fingern.

Wenn ich einmal dement werde...

Und Panik bekomme dann bestimmt, weil ich an zwei Dinge gleichzeitig denken soll.

Wenn ich einmal dement werde...

Bin ich meistens leicht zu beruhigen; nicht mit Worten, sondern indem Du ganz ruhig neben mir sitzt und meine Hand ganz fest hältst.

Wenn ich einmal dement werde:

Habe ich das Gefühl, dass andere mich schwer verstehen, und genauso schwer ist es für mich, andere zu verstehen.

Mach Deine Stimme ganz leise und sieh mich an, dann verstehe ich Dich am besten. Mach nur wenige Worte und einfache Sätze.

Wenn ich einmal dement werde...

Sieh mich an und berühre mich, bevor Du mit mir sprichst. Vergiss nicht, dass ich oft vergesse.

Wenn ich einmal dement werde...

Möchte ich Musik von damals hören, doch ich habe vergessen, welche. Erinnere Du Dich, und lass sie uns zusammen hören. Ich mag gern singen, jedoch nicht allein.

Wenn ich einmal dement werde...

Denke daran, dass ich nicht alles verstehe, doch mehr als Du manchmal denkst“.

Verfasser: unbekannt

 

(Quelle: http://www.alzheimer-bochum.de/literatur.htm#"Gedicht")1.1         Meine Motivation

Während verschiedener Praktika und im Projekt arbeitete und arbeite ich auch noch immer mit Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen, vornehmlich unterschiedlichen Formen von Demenz. Außerdem absolvierte ich ein Blockpraktikum beim Team für Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover und bekam Einblicke in die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers. Deshalb finde ich es interessant, in einer Hausarbeit diese beiden Arbeitsbereiche zu verknüpfen. Einen besonderen Ansporn gibt mir die Erfahrung aus der Praxis, dass bei vielen Mitarbeitern von Institutionen, die mit betreuten Menschen zu tun haben (Heime, Krankenhäuser usw.), das Wissen über rechtliche Betreuungen sehr gering ist.

 

Für mich persönlich bietet sich in erster Linie die Möglichkeit, mein Wissen über demenzielle Erkrankungen noch weiter zu vertiefen, mich mit der Arbeit und den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers auseinanderzusetzen sowie mein Wissen über Soziale Arbeit und ihre Methoden (vor allem Case Management) für die Arbeit mit betreuten Menschen mit einer Demenzerkrankung zu erweitern.

 1.2         Gesellschaftliche Relevanz und Bedeutung für die Soziale Arbeit

Durch die demographischen Veränderungen und durch eine steigende Lebenserwartung, wird die Zahl der über 65-Jährigen von derzeit 13. Mio. in der BRD (vgl. Schulz-Hausgenoss, 2004, S. 27) weiter ansteigen und bis zum Jahr 2030 20 Mio. (vgl. Hauser, 2005, S. 11) erreichen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, sich bis 2050 auf ca. 2 Mio. verdoppeln wird (vgl. Bickel, 2001, S. 110).

 

Immer häufiger also werden Sozialarbeiterinnen zukünftig mit alten Menschen und damit auch mit Menschen mit einer demenziellen Erkrankung konfrontiert werden. Umso wichtiger erscheint es, Wissen über Symptome der Demenz, die verschiedenen Ausprägungen und Möglichkeiten der Versorgung zu besitzen (vgl. Schulz-Hausgenoss, 2004, S. 27 f).

 1.3         Gliederung der Arbeit

Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Krankheitsbild der Demenz (schwerpunktmäßig der Alzheimer-Demenz). Ursachen, Häufigkeit, Risikofaktoren, Diagnose sowie Therapiemöglichkeiten werden umrissen. Zudem werden Hinweise zum Umgang mit Demenzkranken gegeben. Ein weiteres Kapitel beleuchtet finanzielle und (sozial-)rechtliche Hilfsmöglichkeiten, die für Menschen mit Demenz relevant sind. Dieses Wissen ist für die rechtliche Betreuung von Menschen bedeutsam, um entsprechende Hilfen zu vermitteln.

 

Der nächste Teil der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit dem Themenkomplex rechtliche Betreuung bei Menschen mit Demenz. Dazu wird ein kurzer Überblick über die Entwicklung des Betreuungsrechts in Deutschland sowie die Ziele des Betreuungsrechts und des 2. Betreuungsrechts Änderungsgesetzes gegeben. Anhand eines Beispiels (Details und Name wurden von der Autorin verändert) wird der  Ablauf eines Betreuungsverfahrens zur Einrichtung einer Betreuung dargestellt und Handlungsmaßgaben der rechtlichen Betreuerin erörtert. Um anschaulich zu bleiben, werden vor allem die Aspekte behandelt, die in der Praxis des Fallbeispiels eine Rolle spielten.  

 

Im letzten Teil der Arbeit wird auf Handlungsmöglichkeiten Sozialer Arbeit speziell im Zusammenhang mit der Führung rechtlicher Betreuung eingegangen. Hierzu werden die Aufgaben Sozialer Arbeit erläutert und diese auf Führung einer Betreuung bezogen. Das Case Management als Methode der Sozialen Arbeit und ein Verfahren zur Gewährleistung der Qualität rechtlicher Betreuung wird vorgestellt, da es ein hilfreiches Gerüst bietet, an dem der Betreuer sein Handeln ausrichten kann. Integriert in dieses Konzept wird auf Empowerment in der Betreuungsarbeit eingegangen, das die Stärken der Menschen in den Blickpunkt rückt. Empowerment und Case Management gelten neben den klassischen Methoden der Einzelfall-, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit als die wichtigsten Arbeitsformen in der Sozialen Arbeit (vgl. Student & Mühlum, 2004, S. 106).

 1.4         Vorbemerkung

In dieser Arbeit verwende ich mal die weibliche, mal die männliche Bezeichnung. Es sind jedoch immer beide Geschlechter gemeint und nur aufgrund der besseren Leserlichkeit wird jeweils nur eines genannt. Diese ungewöhnliche Form wird verwendet, um zu verdeutlichen, dass an alle gedacht wurde (vgl. Bosshard & Ebert, 1999, S. 14). Sollte die weibliche oder männliche Form häufiger gebraucht werden, so ist dies nicht beabsichtigt und hat keinerlei Bedeutung.

 

Im Zusammenhang mit dieser Arbeit werden Soziale Arbeit –als Obergriff für Sozialarbeit und –pädagogik – Sozialarbeit und Sozialpädagogik gleichbedeutend verwendet, ohne auf die Unterschiede einzugehen. Näheres hierzu ist u. a. bei (Spiegel, 2004, S. 20 ff.) nachzulesen.

 

Wenn an einigen Stellen von Alzheimer-Demenz, in anderen Abschnitten von Demenz vom Alzheimertyp gesprochen wird ist immer die gleiche Erkrankung gemeint. Die unterschiedliche Bezeichnung resultiert daraus, dass ich meist die Begriffe verwende, die in der zitierten Literatur gebraucht werden.

(c) Copyright 2006